Bauprodukteverordnung

Am 24. April 2011 wurde die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Für Händler ist die Verordnung ab 01. Juli 2013 verbindlich! Die Verordnung löst die  Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bisher die rechtliche Grundlage der CE Kennzeichnung war. Im Gegensatz zur bisherigen Bauproduktenrichtlinie (gültig noch bis 1.7.2013 aufgrund der Übergangsfristen für Hersteller), die eine Umsetzung durch nationale Gesetze erforderte, wurde nun die Rechtsform der Verordnung gewählt, da diese in allen Mitgliedsländern direkt gültig ist. Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung europaweit nach einheitlichen Vorgaben – vor allem in Sinne einer zeitgemäßen Weiterentwicklung von Umwelt- und Gesundheitsanforderungen.

Trotz einiger wesentlicher Neuerungen bleiben aber die Kernelemente wie die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die bestehenden Konformitätsverfahren sowie die Verpflichtung zur werkseigenen Produktionskontrolle und Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Normen weiterhin gültig.